Zahlreiche Fälle von geschädigten Kundinnen und Kunden in den letzten Monaten belegen, dass die in der Schweiz situierte Ticket-Plattform Viagogo weiterhin Fans, Veranstalter sowie Künstlerinnen und Künstler gleichermaßen schädigt, indem Eintrittskarten für Konzerte und Sportereignisse um ein Vielfaches des ursprünglichen Preises angeboten und verkauft werden.
Die Rechtslage ist klar: Wer mehr als das Doppelte des ursprünglichen Preises gezahlt hat, kann den überhöhten Preis zurückverlangen oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Ein Urteil des Landesgerichts Linz aus dem Jahr 2019 verpflichtet Plattformen, die Identität der Verkäufers sowie den Originalpreis des Tickets offenzulegen.
Vor allem im Europäischen Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll diese Verpflichtung verankert werden. Bis heute ignoriert Viagogo allerdings das Urteil und erschwert mit diesem rechtswidrigen Verhalten, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rechte durchsetzen können.
Daher: Klare Spielregeln am Ticket-Zweitmarkt sind einzuhalten, ihre Missachtung ist umgehend zu sanktionieren