Die europäische Zusammenarbeit im Bereich öffentliche Gesundheit ist ausbaufähig!
Zu diesem Ergebnis kam der europäische Rechnungshof in seinem kürzlich vorgestellten Bericht.
Die COVID-Krise war und ist weiterhin für die EU und ihre Mitgliedsstaaten eine beispiellose Bewährungsprobe. Allerdings hat die Europäische Union eine nur sehr eingeschränkte Zuständigkeit im Bereich Gesundheit. Die Mitgliedsstaaten sind dafür verantwortlich, die EU kann nur koordinierend und unterstützend helfen.
Dies tat sie in Form von gemeinsamen Beschaffungen von medizinischen Hilfsgütern und Impfstoffen sowie die Bereitstellung von umfangreichen Finanzierungshilfen. Allerdings haben die Mitgliedsstaaten oft allein und ohne Absprache agiert.
Diese Probleme belegen die Notwendigkeit eines besseren Rahmens im Falle grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren und mehr Koordinierung und solidarische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene!