Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union. Daher unterstützt die EU im Rahmen des sogenannten „Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses“ Staaten des westlichen Balkans bei der Stärkung der Grundwerte.
Die Wirksamkeit dieser Mittel wird nun vom Europäischen Rechnungshof geprüft!
Im Zentrum der Prüfung steht die Frage, ob die Gelder der EU – immerhin 700 Millionen Euro für den Zeitraum 2014-2020 – dazu beitragen, die Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in den Ländern des westlichen Balkans zu stärken. Denn nur durch einen starken Rechtsstaat ist ein Beitritt zur Europäischen Union möglich. Unter die Lupe genommen werden die Länder Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien und Herzegowina und der Kosovo.
Die Europäischen Union hat für den neuen Finanzrahmen zudem einen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus eingeführt, der finanzielle Kürzungen für Mitgliedsstaaten vorsieht, die die Grundrechte angreifen!